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Marktordnung/Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Mit Befahren/Begehen des Veranstaltungsgeländes wird die jeweils gültige Fassung der Marktordnung anerkannt. Diese Marktordnung
hat nur Gültigkeit für: Trödelhallen & Trödelmarkt Spandau, Am Juliusturm 55, 13599 Berlin
§ 2
Betreten und Befahren des gesamten Betriebs-, Veranstaltungsgeländes geschieht auf eigene Gefahr, es gelten die öffentlichen
Verkehrsregeln. Dies gilt sowohl für teilnehmende Händler, als auch für Besucher.
§ 3
Die gesetzlichen Vorschriften sind von jedem Teilnehmer einzuhalten.
§ 4
Über die Zulassung einzelner Teilnehmer und des Warenangebotes entscheidet die Marktleitung.
§ 5
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Marktstandplatz!
§ 6
Es ist nicht erlaubt, Waren vor dem Stand aufzubauen. Sämtliche Fluchtwege/Rettungswege sind unbedingt ständig freizuhalten.
§ 7
Teilnahmeberechtigt sind gewerbliche und private Anbieter. Im Interesse aller Marktteilnehmer wird um die Gewährleistung der
Verkaufszeiten von mindestens 09:00 bis 15:00 Uhr gebeten.
§ 8
Gewerbliche Teilnehmer müssen bei Veranstaltungen, die außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeit stattfinden, im Besitz einer
Reisegewerbekarte sein, bei allen anderen Veranstaltungen reicht für gewerbliche Anbieter zur Teilnahme eine Gewerbekarte, bzw. ein
festes Gewerbe.
Für die Einholung eventuell erforderlicher spezieller Genehmigungen oder Gestattungen durch die Gewerbeaufsicht oder anderer
Behörden, trägt jeder Teilnehmer selbst die volle Verantwortung
(Halten Sie die jeweils gültigen Gewerbe- Waren- und Handelsbestimmungen ein. Wir weisen ausdrücklich auf mögliche Überprüfungen
durch die Ordnungsbehörden hin.)
Es ist für gewerbliche Teilnehmer gesetzlich vorgeschrieben an jedem Stand Namen und Anschrift des Inhabers anzubringen. Jeder
Teilnehmer hat auf Aufforderung des Veranstalters seinen Namen und seine Anschrift bekannt zu geben.
§ 9
Alle Teilnehmer veräußern ihre Ware eigenverantwortlich. Da der Veranstalter nicht in der Lage ist, die Herkunft der angebotenen Waren
zu überprüfen, ist er von jeglicher Verantwortung in Bezug auf steuer-, zoll- oder zivilstrafrechtliche Belange freizustellen.
§ 10
Der Teilnehmer übernimmt jegliche Haftung für etwaige Sach- oder Personenschäden, die durch ihn verursacht worden sind und
verpflichtet sich, den Veranstalter von allen Haftungsansprüchen aus seiner Standbenutzung freizustellen. Der Veranstalter haftet nicht für
Personen- oder für Sachschäden jeder Art - mit Ausnahme von Schäden, die durch eigenen Vorsatz oder eigene grobe Fahrlässigkeit des
Veranstalters entstanden sind - auch nicht für solche, die durch Diebstahl, Beschädigung, Einbruch anderer Marktteilnehmer, Besucher
oder sonstige Dritte oder höhere Gewalt entstanden sind.
§ 11
Der Verkauf folgender Waren ist verboten: Waffen, Feuerwerkskörper, Drogen und sonstige Betäubungsmittel, Lebensmittel,
Nationalsozialistische Artikel, Artikel mit politischer Aussagekraft, Blumen und Pflanzen, gefälschte Markenartikel, artgeschützte Artikel,
aktuelle Zeitschriften, alle Artikel die dem Jugendschutzgesetz unterliegen, Pornografische Artikel, Tabakwaren sowie alles, was auf
Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen verboten ist.
Glücksspiele und Geschicklichkeitsspiele dürfen nicht veranstaltet werden
Bei Umgehung dieser Anordnungen (z.B. Verkauf aus dem Kofferraum) erfolgt ggf. Strafanzeige und Platzverbot auf Dauer.
§ 12
Das Personal vertritt den Betreiber und genießt Hausrecht. Die Anweisungen des Personals sind deshalb verbindlich. Deren
Anweisungen ist unverzüglich nachzukommen.
§ 13
Verstöße gegen die Marktordnung und den Marktfrieden können einen Platzverweis ohne Gebührenerstattung zur Folge haben.
§ 14
Das Fotografieren und Filmen auf den Märkten ist ohne die Zustimmung der Marktleitung verboten. Die Verteilung von Werbematerial
aller Art ist auf dem gesamten Gelände nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. Hierfür gelten gesonderte Konditionen.
Werbung, die ohne Genehmigung des Veranstalters verteilt wird, zieht einen sofortigen Platzverweis sowie Schadenersatzforderungen
gegen den Verteiler und den Auftraggeber des Verteilers nach sich.
§ 15
Unter- oder Weitervermietung eines Standes ist ohne Absprache mit dem Veranstalter nicht gestattet.
§ 16
Verpackungsmaterial, eigene anfallende Abfälle und Resttrödel jeder Art sind nach der Veranstaltung vom jeweiligen Teilnehmer wieder
mitzunehmen und privat zu entsorgen. Die Abfallbehälter der Anlieger dürfen nicht zur Abfallentsorgung benutzt werden. Bei Bedarf sind
vom Teilnehmer entsprechende Abfalleimer aufzustellen. Evtl. berechnetes Reinigungspfand wird ausschließlich am Standplatz durch das
Ordnungspersonal nach Ende der Veranstaltung zurückerstattet.
Alle Teilnehmer müssen jeglichen Abfall -ob eigenen oder fremden-, der sich nach der Veranstaltung auf ihrem Standplatz befindet,
beseitigen.
§ 17
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur in dafür gekennzeichneten Flächen gestattet. Fahrzeuge, welche außerhalb gekennzeichneter
Flächen abgestellt werden, können ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden. Der Fahrzeuglenker
stellt den Veranstalter mit Betreten / Befahren des Platzes von jeglichem Anspruch des Fahrzeughalters von Kosten der Entfernung eines
Fahrzeugs frei.
§ 18
Die Standgebühr ist beim Betreten des Platzes bzw. mit dem Befahren vor dem Aufbau des Standes fällig. Die Standgebühr ist
unabhängig vom Umsatz der Marktteilnehmer, dem Wetter oder sonstigen Einflüssen zu zahlen. Zuzüglich zur Standgebühr wird eine
pauschale Endreinigungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben, die bei Verlassen eines sauberen Standplatzes wieder zur Auszahlung
kommt.
Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung und Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters (Berlin).
Änderungen dieser Marktordnung sind dem Veranstalter vorbehalten.
Stand: 15.10.2011
Zusatz für die Trödelhallen
1.
Es ist grundsätzlich untersagt Ware oder andere Gegenstände außerhalb des Marktstandes/Box zu lagern, abzustellen oder zum
Verkauf anzubieten! Sämtliche Fluchtwege/Rettungswege sind unbedingt ständig freizuhalten! Jeder Händler wird vor Beginn
des Markttages aufgefordert, sich an den dafür in ausreichender Anzahl angebrachten Informationstafeln, über Flucht- und Rettungswege,
Brandschutzordnung, Feuerlöschern in seiner Standnähe, sowie über die Flucht- und Rettungswege in Gefahrensituationen kundig zu
machen. Fragen Sie gerne unser Personal über die Aushangplätze dieser für Sie wichtigen Informationstafeln. Händler die mehr als einen
Tag hintereinander gemietet haben, bekommen diese Informationen als Handzettel ausgehändigt und sind verpflichtet die Übergabe mit
Ihrer Unterschrift zu bestätigen! Selbstverständlich kann jeder Kunde oder Tageshändler auf Wunsch ebenfalls diese Handzettel erhalten.
2.
Die vorhandenen Steckdosen dürfen nur zum Vorführen von elektrischen Geräten aber nicht zum Dauerbetrieb dieser benutzt
werden. Auf Anfrage ist das Benutzen für Geräte im Dauerbetrieb nach Freigabe durch die Marktleitung möglich. Hierfür wird eine erhöhte
Gebühr der Betriebskosten erhoben!
3.
Das Bemalen oder Bekleben der Wände ist grundsätzlich untersagt.
4.
Es ist verboten Schrauben, Nägel oder andere Befestigungsmittel direkt in Wände zu treiben. Hierzu muss eine Holzlattung
verwendet werden. Vor deren Anbringung muss immer die Marktleitung informiert werden!
5.
Es ist nicht erlaubt eine andere als von der Markleitung zugelassene Verschließung der Marktstände/Boxen zu benutzen!
6.
Ware kann auf eigenes Risiko stehen gelassen werden, sofern die Lagergebühr für die folgende Woche gezahlt ist. Ansonsten
behalten wir uns vor, die Gegenstände auf Kosten des Standbetreibers zu entsorgen.
7.
Rauchen und offenes Feuer ist in den Hallen ordnungsbehördlich verboten.
8.
Der Konsum von Alkohol ist in den Hallen untersagt. Alkoholisierte Personen werden vom Personal der Halle verwiesen, der Zutritt
zu den Hallen wird dann für diesen Tag verwehrt. Bei mehrfachem Zuwiderhandeln wird von dem Betreiber des Marktes ein Hausverbot
ausgesprochen. Ein ausgesprochenes Hausverbot kann nur durch den Betreiber aufgehoben werden.
9.
Das Personal ist angewiesen und berechtigt, bei einer Überschreitung von 199 gleichzeitig sich in den Hallen aufhaltenden
Personen, den Zustrom bzw. Einlass zu regeln. Grund ist die Versammlungstättenverordnung.
10.
In den Trödelhallen wird für jeden Standplatz eine Betriebskostenpauschale erhoben. Die Höhe dieser Pauschale entnehmen Sie
bitte unserer Preisliste. Die Mieter einer Trödelbox sind verpflichtet eine Entsorgungskostenpauschale von 50,- € bei uns zu hinterlegen,
die bei ordnungsgemäßem Verlassen des Trödelstandes und unter Ausschluss eines Mietrückstandes ausbezahlt wird. Sollte ein Mieter
seine Standmiete nicht mindestens 5 Tage nach Fälligkeit dieser bezahlt haben, wird von der Pauschale die Räumung seines
Trödelstandes und die Entsorgung seiner Ware beglichen. Eine Einlagerung wird vom Betreiber des Trödelmarktes abgelehnt. Der
Betreiber des Trödelmarktes ist berechtigt bei höheren Mietrückständen die Ware des Schuldners bis zur Höhe der Mietschulden zu
veräußern und den Rest kostenpflichtig zu entsorgen.
11.
Mit dem Bezahlen der Standmiete erkennt der Händler / Mieter diese Marktordnung / Allg. Geschäftsbedingungen an.
12.
Rundschreiben der Marktleitung sind Ergänzungen der Marktordnung / Allg. Geschäftsbedingungen.
13.
Jede Person, die Rauchentwicklung, Feuer oder gasähnlichen Geruch bemerkt, hat dies sofort und unverzüglich durch lautes Rufen
von: FEUER-FEUER-FEUER zu bekunden. Bitte versuchen Sie nicht zuerst den Brand zu bekämpfen-Sie gefährden dadurch Ihres und
das Leben von anderen Menschen!
Nach einer Feuermeldung verlassen alle in der Halle befindlichen Personen RUHIG und ohne Hast, aber unverzüglich das
Gebäude über den nächstgelegenen Ausgang! Helfen Sie wenn nötig älteren und hilfsbedürftigen Personen beim
Verlassen des Gebäudes. Vermeiden Sie Panik und übertriebene Angstschreie, Sie könnten andere Menschen zu
ähnlichen Reaktionen verleiten und eine unkontrollierte panische Flucht auslösen! Diese würde zu unnötigen
Verletzungen führen und möglicher Weise auch Menschenleben in Gefahr bringen.
FOLGEN SIE UNBEDINGT IMMER DEN ANWEISUNGEN UNSERES PERSONALS! Diese sind durch regelmäßige
Belehrungen und Schulungen auf solche Situationen vorbereitet.
Wenn möglich werden diese auch nach Räumung des Gebäudes eine Brandbekämpfung mittels Feuerlöscher vornehmen.
In jedem Fall wird die Feuerwehr bereits informiert sein!
Beim Verlassen des Gebäudes sollten Sie, wenn nicht durch unser Personal bereits geschehen, durch einschlagen des
Schutzglases (ziehen Sie hierzu Ihren Pullover oder ähnliches über Ihre Hand!) und betätigen des schwarzen
Druckknopfes die Rauchklappen auslösen!
(Großer Roter Kasten mit der Aufschrift: Rauchklappen)
Wichtig: EINE UNNÖTIGE AUSLÖSUNG DER RAUCHKLAPPEN ODER MISSBRAUCH FÜHRT IN JEDEM FALL ZUR
ANZEIGE UND VERURSACHT SCHADENSERSATZANSPRÜCHE!
Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung und Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters (Berlin).
Änderungen dieser Marktordnung sind dem Veranstalter vorbehalten.
Stand:15.10.2011
Antik- & Trödelhalle Juliusturm
Am Juliusturm 55
13599 Berlin
030 - 956 00 744
0176 - 103 77 533
0179 - 133 73 94
bhscontact@email.de
Öffnungszeiten
Fr von 12:00 bis 18:00 Uhr
Sa, So von 07:00 - 16:00 Uhr